
Wir sind Medicproof - der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen. Wir prüfen, ob bei privat versicherten Antragstellerinnen und Antragstellern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welchem Pflegegrad diese zuzuordnen ist. Dabei stellen wir sicher, dass alle Begutachtungen nach einheitlichen Standards vorgenommen und die Gutachten fristgerecht erstellt werden. Dies ist unabhängig davon, bei welchem Unternehmen Antragstellerinnen und Antragsteller versichert sind und wo sie wohnen.
Rund 1.500 selbstständig tätige Pflegefachpersonen sowie Ärztinnen und Ärzte sorgen dafür, dass Medicproof im Jahr rund 300.000 Pflegegutachten für die privaten Versicherungsunternehmen erstellt. Wir verstehen uns als neutraler Dienstleister, der die Gutachtenerstellung koordiniert und deren Qualität sichert.
Sie sind überzeugt?
Dann teilen Sie uns Ihr Interesse mit!
Drei der für uns tätigen Gutachterinnen und Gutachter berichten in kurzen Videos über ihre Tätigkeit bei Medicproof. Im Folgenden finden Sie kurze Zitate, die die zentralen Aussagen aus den Videos zusammenfassen. Über die jeweiligen Links gelangen Sie direkt zu den einzelnen Videos.
Jennifer Wirtz, Pflegegutachterin:
"Die Flexibilität ermöglicht es mir, Familienalltag und Job unter einen Hut zu bringen."
Zum Video gelangen Sie über den folgenden Link: Video mit Jennifer Wirtz
Kerstin Dormann, Pflegegutachterin
“Ich schätze die Kommunikation mit Medicproof – dass man sich auf Augenhöhe begegnet.”
Zum Video gelangen Sie über den folgenden Link: Video mit Kerstin Dormann
Sascha Schikofski, Pflegegutachter
"Ich finde es spannend, die persönlichen Geschichten von Menschen kennenzulernen."
Zum Video gelangen Sie über den folgenden Link: Video mit Sascha Schikofski
Die für Medicproof tätigen Gutachterinnen und Gutachter erstellen Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dafür erheben und dokumentieren sie im Rahmen der Begutachtung alle medizinisch-pflegerischen Fakten. Ziel ist es, ein vollständiges Bild der individuellen Pflege- und Versorgungssituation der versicherten Person darzustellen. Wer als Pflegefachperson im Auftrag von Medicproof arbeitet, trainiert zudem Angehörige in unserem Pflegetraining und vermittelt dort praktische Tipps und Hilfestellungen für die spezielle Pflegesituation der pflegebedürftigen Person.
Die gutachterliche Arbeit beginnt mit der telefonischen Terminabsprache. Die Begutachtung selbst kann auf zwei Arten erfolgen: entweder per Telefon oder direkt vor Ort in der häuslichen Umgebung der versicherten Person bzw. im Pflegeheim.
Während der Begutachtung stellen die Gutachterinnen und Gutachter gezielte Fragen und notieren alle wichtigen Informationen, um anschließend den richtigen Pflegegrad zu ermitteln und innerhalb der vertraglich vereinbarten Bearbeitungsfrist das Gutachten für das Versicherungsunternehmen zu erstellen.
Sie stellen außerdem fest, ob Pflege-/Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserungen notwendig sind.
Während des gesamten Begutachtungsprozesses ist es essenziell, dass die Gutachterinnen und Gutachter sachlich, neutral und unvoreingenommen bleiben. Sie treffen eigenverantwortlich Entscheidungen, immer im Rahmen der vorgegebenen Richtlinien. Zudem halten sie sich an die Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben, um die sensiblen Informationen der versicherten Personen zu schützen.
Durch diese sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise tragen die Gutachterinnen und Gutachter entscheidend dazu bei, dass Betroffene die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.
In diesem Video erzählt ein Gutachter von seinen Erfahrungen in der Vor-Ort-Begutachtung.

Gutachterin bzw. Gutachter zu sein, ist eine Nebentätigkeit mit Zukunft. Denn der Anteil pflegebedürftiger Menschen steigt stetig. Aus diesem Grund suchen wir bei Medicproof kontinuierlich neue Gutachterinnen und Gutachter.
Wir setzen bei Medicproof zudem zunehmend auf digitale Formate. So gehört die Begutachtung per Telefon heute genauso zu unserem Standard, wie die Begutachtung vor Ort. Dies hilft uns nicht nur knappe Ressourcen passgenau einzusetzen und Versicherten schnellstmöglich ihre Leistungen zukommen zu lassen, sondern dies erhöht auch die Flexibilität der Gutachterinnen und Gutachter.
Denn egal, ob Sie hauptberuflich angestellt oder selbstständig sind oder Ihre Tätigkeit gerade aus familiären oder privaten Gründen einschränken, als selbstständige Gutachterin oder Gutachter bei Medicproof bleiben Sie stets flexibel. Sie können sich Ihre Arbeitszeit frei einteilen und profitieren von einem hohen Maß an Selbstbestimmung.
Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Sie haben bisher keine Erfahrung in der Pflegebegutachtung? Kein Problem! Vor Ihrem Start als Gutachterin oder Gutachter bei Medicproof schulen wir Sie sowohl digital als auch vor Ort in unserer Zentrale in Köln zu allen relevanten Themen.
Zudem begleitet Sie eine Supervisorin bzw. ein Supervisor im Rahmen der Einarbeitung, gibt Ihnen individuelles Feedback bei den ersten Gutachten und berät Sie bei Fragen.
Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie in unserem digitalen Gutachterportal.
Hier finden Sie zentrale Dokumente, Videos, Podcast-Folgen, FAQs und weitere Unterlagen, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer Gutachten helfen. Weiterhin halten wir Sie im Extranet über aktuelle Neuigkeiten zu Medicproof und der gutachterlichen Tätigkeit auf dem Laufenden.
Als Gutachterin bzw. Gutachter bei Medicproof profitieren Sie auch von einem umfangreichen Schulungsangebot. Unsere Webinare, die eine Vielzahl von Themen abdecken, werden von erfahrenen Expertinnen und Experten aus unseren Fachabteilungen geleitet. So können Sie stets von aktuellem Fachwissen und praxisnahen Einblicken profitieren, um Ihr eigenes Wissen kontinuierlich zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten.
Dieses Video bietet Ihnen einen anschaulichen Einblick in die Schulung als Gutachterin oder Gutachter, wobei der digitale Anteil der Schulung inzwischen weiter gestiegen ist.
Für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit beauftragen wir examinierte Pflegefachpersonen und approbierte Ärztinnen und Ärzte. Idealerweise verfügen Sie über einschlägige Erfahrung in der Erstellung von Pflegegutachten.
Andere Berufsgruppen sind gemäß den Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung nicht zugelassen. Die Tätigkeit erfolgt selbstständig auf Honorarbasis.
Um als Gutachterin oder Gutachter tätig zu sein, benötigen Sie neben einem Fahrzeug und einem Smartphone auch einen PC oder Laptop sowie eine stabile Internetverbindung. Die Software zur Erstellung von Gutachten stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Bei der Auswahl der Hardware und weiterer Arbeitsmittel sind Sie frei. Alle Gutachterinnen und Gutachter müssen Maßnahmen zum Schutz von Daten und zur Datensicherheit umsetzen. Die Teilnahme an Schulungen und Seminaren ist kostenfrei, inklusive Schulungsunterlagen und Verpflegung. Reisekosten und gegebenenfalls anfallende Übernachtungskosten können im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit jedoch nicht übernommen werden.
Die automatische Verteilung von Begutachtungsangeboten richtet sich nach den von den Gutachterinnen und Gutachtern angegebenen Parametern „Einsatzgebiet“ und „Kapazität“ sowie nach der aktuellen Auftragslage. Begutachtungsangebote mit speziellen Fragestellungen werden zusätzlich manuell verteilt. Angebote für Vor-Ort-Begutachtungen werden grundsätzlich ortsnah verteilt.
Nach gesetzlicher Vorgabe soll der Antragstellerin oder dem Antragsteller spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang bei der Pflegekasse die Entscheidung schriftlich mitgeteilt werden. Auch die Unternehmen der privaten Pflegepflichtversicherung halten sich an diese Frist. Um dies zu gewährleisten, beträgt die vertraglich vereinbarte Bearbeitungsfrist für die selbstständigen Gutachterinnen und Gutachter 17 Kalendertage.
Es besteht eine Vereinbarung mit den Trägerverbänden, dass Pflegebegutachtungen in stationären Einrichtungen grundsätzlich nur zu den üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr) durchgeführt werden. Abweichungen von dieser Vereinbarung sind nur möglich, wenn Sie eine einvernehmliche Terminvereinbarung mit der Einrichtung getroffen haben.
Die gutachterliche Tätigkeit ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Eine Ausnahme von der Umsatzsteuerpflicht besteht lediglich im Rahmen der sogenannten "Kleinunternehmerregelung". Als Kleinunternehmer gelten Personen, deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vergangenen Jahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und die im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz erzielen werden. Beide Bedingungen müssen gegeben sein (vgl. § 19 UStG).
Für Medicproof tätige Gutachter und Gutachterinnen stellen fest, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und – wenn ja – welchem Pflegegrad diese zuzuordnen ist. Die Gutachten enthalten demnach neben den Angaben zur Vorgeschichte die Bewertung der vorhandenen Fähigkeiten und Selbstständigkeit des Antragstellers in sechs Lebensbereichen. In Ihrem Gutachten nehmen Sie zusätzlich Stellung zur Pflege-/Hilfsmittelversorgung und zur Notwendigkeit von Umbaumaßnahmen. Sie beurteilen, ob eine Versorgung in allen Bereichen den Erfordernissen entspricht. Auch die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung für die pflegenden Angehörigen ist von Ihren Angaben abhängig.
Als Gutachterin oder Gutachter sind Sie nicht kurativ oder pflegerisch tätig, sondern beobachten und stellen den aus den krankheitsbedingten Funktionseinschränkungen resultierenden Hilfebedarf fest.
Um die Pflegebedürftigkeit zu bewerten, ermitteln Sie als Gutachterin oder Gutachter in sechs Lebensbereichen den Grad der Selbstständigkeit, also das Ausmaß, in dem sich die pflegebedürftige Person noch selbst ohne fremde Hilfe oder unter Nutzung von Hilfsmitteln versorgen kann. Das Begutachtungsinstrument ist dazu in sechs Module gegliedert:
Modul 1: Mobilität
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Sozialgerichtsurteile aller Instanzen stellen stets eine Einzelfallentscheidung dar. Lediglich die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundessozialgerichts finden mit zeitlicher Latenz Eingang in die Begutachtungsrichtlinien. Insofern haben Bundessozialgerichtsurteile keine Auswirkungen auf die aktuelle Begutachtungspraxis, die sich ausschließlich an den jeweils gültigen Begutachtungsrichtlinien orientiert.
Wir erhalten Begutachtungsaufträge von den 42 privaten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Pflegepflichtversicherung betreiben sowie von der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten. In geringem Umfang erstellt Medicproof auch Gutachten für Auftraggeber, die nicht dem PKV-Verband angehören.