Wir sind Medicproof - der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen. Wir prüfen, ob bei privat versicherten Antragsstellerinnen und Antragsstellern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welchem Pflegegrad diese zuzuordnen ist. Dabei stellen wir sicher, dass alle Begutachtungen nach einheitlichen Standards vorgenommen und die Gutachten fristgerecht erstellt werden. Dies ist unabhängig davon, bei welchem Unternehmen Antragstellerinnen und Antragsteller versichert sind und wo sie wohnen.
Über 1.200 freiberuflich tätige Pflegefachkräfte sowie Ärztinnen und Ärzte sorgen dafür, dass Medicproof im Jahr rund 260.000 Pflegegutachten für die privaten Versicherungsunternehmen erstellt. Wir verstehen uns als neutraler Dienstleister, der die Gutachtenerstellung koordiniert und deren Qualität sichert.
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Gutachterinnen und Gutachter für Medicproof erstellen Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dafür erheben und dokumentieren sie im Rahmen der Begutachtung alle medizinisch-pflegerischen Fakten. Ziel ist es, ein vollständiges Bild der individuellen Pflege- und Versorgungssituation der versicherten Person darzustellen. Wer als Pflegefachkraft für Medicproof arbeitet, traniert zudem Angehörige in unserem Pflegetraining und vermittelt dort praktische Tipps und Hilfestellungen für die spezielle Pflegesituation der pflegebedürftigen Person.
Die gutachterliche Arbeit beginnt mit der telefonischen Terminabsprache. Unsere Gutachterinnen und Gutachter setzen sich mit den zu begutachtenden Personen oder deren Angehörigen in Verbindung, um einen passenden Zeitpunkt für die Begutachtung zu finden. Die Begutachtung selbst kann auf zwei Arten erfolgen: entweder per Telefon oder direkt vor Ort in der häuslichen Umgebung der versicherten Person bzw. im Pflegeheim.
Während der Begutachtung stellen unsere Gutachterinnen und Gutachter gezielte Fragen und notieren alle wichtigen Informationen, um anschließend den richtigen Pflegegrad zu ermitteln und innerhalb der vertraglich vereinbarten Bearbeitungsfrist das Gutachten für das Versicherungsunternehmen zu erstellen. Während des gesamten Begutachtungsprozesses ist es essenziell, dass die Gutachterinnen und Gutachter sachlich, neutral und unvoreingenommen bleiben. Sie treffen eigenverantwortlich Entscheidungen, immer im Rahmen der vorgegebenen Richtlinien. Zudem halten sie sich an die Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben, um die sensiblen Informationen der versicherten Personen zu schützen.
Durch diese sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise tragen unsere Gutachterinnen und Gutachter entscheidend dazu bei, dass Betroffene die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
In diesem Video erzählt einer unserer Gutachter von seinen Erfahrungen in der Vor-Ort-Begutachtung.
Gutachterin bzw. Gutachter zu sein ist eine Tätigkeit mit Zukunft. Denn der Anteil pflegebedürftiger Menschen steigt stetig. Aus diesem Grund suchen wir bei Medicproof kontinuierlich neue Gutachterinnen und Gutachter.
Wir setzen bei Medicproof zudem zunehmend auf digitale Formate. So gehört die Begutachtung per Telefon heute genauso zu unserem Standard, wie die Begutachtung vor Ort. Dies hilft uns nicht nur knappe Ressourcen passgenau einzusetzen und Versicherten schnellstmöglich ihre Leistungen zukommen zu lassen, sondern dies erhöht auch die Flexibilität unserer Gutachterinnen und Gutachter.
Denn egal, ob Sie hauptberuflich angestellt oder selbstständig sind oder Ihre Tätigkeit gerade aus familiären oder privaten Gründen einschränken, als Gutachterin oder Gutachter bei Medicproof bleiben Sie stets flexibel. Sie können sich Ihre Arbeitszeit frei einteilen und profitieren von einem hohen Maß an Selbstbestimmung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Sie haben bisher keine Erfahrung in der Pflegebegutachtung? Kein Problem! Vor Ihrem Start als Gutachterin oder Gutachter bei Medicproof schulen wir Sie sowohl digital als auch vor Ort in unserer Zentrale in Köln zu allen relevanten Themen.
Zudem begleitet Ihre persönliche Supervisorin bzw. Ihr persönlicher Supervisor Sie eng im Rahmen der Einarbeitung, gibt Ihnen individuelles Feedback bei den ersten Gutachten und ist Ihre direkte Anlaufstelle für offene Fragen.
Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie in unserem digitalen Gutachterportal – dem Extranet.
Hier finden Sie wichtige Dokumente, Videos, Podcast-Folgen, FAQs und weitere Unterlagen, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer Gutachten helfen. Weiterhin halten wir Sie im Extranet über aktuelle Neuigkeiten zu Medicproof und der gutachterlichen Tätigkeit auf dem Laufenden.
Als Gutachterin bzw. Gutachter bei Medicproof profitieren Sie auch von einem langfristigen Schulungsangebot. Unsere Webinare, die eine Vielzahl von Themen abdecken, werden von erfahrenen Expertinnen aus unseren Fachabteilungen geleitet. So können Sie stets von aktuellem Fachwissen und praxisnahen Einblicken profitieren, um Ihr eigenes Wissen kontinuierlich zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten.
Dieses Video bietet Ihnen einen anschaulichen Einblick in die Schulung als Gutachterin oder Gutachter, wobei der digitale Anteil der Schulung inzwischen weiter gestiegen ist.
Für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit nehmen wir Pflegefachkräfte (examinierte Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie examinierte Altenpflegerinnen und -pfleger) – vorzugsweise mit einschlägiger Erfahrung in der Erstellung von Pflegegutachten - sowie Ärztinnen und Ärzte mit und ohne Fachgebietsbezeichnung unter Vertrag. Andere Berufsgruppen sind gemäß den Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung nicht zugelassen.
Die Tätigkeit ist auf Honorarbasis ausgelegt.
Für die Ausübung der Tätigkeit ist neben einem Fahrzeug und einer Telefonverbindung ein internettauglicher PC/Laptop erforderlich. Nur die Software zur Erstellung von Gutachten erhalten Sie (kostenlos) von uns, bei der Wahl der Hardware und der übrigen Arbeitsmittel sind Sie frei. Entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit müssen alle Gutachterinnen und Gutachter umsetzen.
Auch die Teilnahme an den Schulungen und Seminaren ist für Sie kostenfrei (Schulungsmaterial, Referentenkosten und Verpflegung wird gestellt). Die Kosten für Anreise und ggf. Übernachtung können indessen nicht übernommen werden.
Die EDV-technische Auftragsverteilung erfolgt nach der von der Gutachterin oder vom Gutachter gewählten Parameter "Postleitzahl und Auftragsmenge" sowie der aktuellen Kapazitätsauslastung. Neben der automatischen Auftragszuteilung werden Gutachtenaufträge mit besonderer Fragestellung sowie Zweitgutachten auch manuell verteilt. Die Aufträge werden grundsätzlich ortsnah zugeteilt.
Nach gesetzlicher Vorgabe soll der Antragsstellerin oder dem Antragsteller spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang bei der Pflegekasse die Entscheidung schriftlich mitgeteilt werden. Auch die Unternehmen der privaten Pflegepflichtversicherung halten sich an diese Frist. Medicproof wurde dabei eine Bearbeitungsfrist von insgesamt 18 Arbeitstagen eingeräumt. In diese Zeitspanne fällt auch die vertraglich vereinbarte Bearbeitungsfrist für unsere freiberuflich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es besteht eine Vereinbarung mit den Trägerverbänden, dass Pflegebegutachtungen in stationären Einrichtungen grundsätzlich nur zu den üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr) durchgeführt werden. Abweichungen von dieser Vereinbarung sind nur möglich, wenn Sie eine einvernehmliche Terminvereinbarung mit der Einrichtung getroffen haben.
Die gutachterliche Tätigkeit ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Eine Ausnahme von der Umsatzsteuerpflicht besteht lediglich im Rahmen der so genannten "Kleinunternehmerregelung": Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmen eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten jene, deren Umsatz zzgl. der darauf entfallenden Steuer im vergangenen Jahr einen Betrag von 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein (vgl. § 19 UstG).
Als Medicproof-Gutachterin oder -Gutachter stellen Sie fest, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und - wenn ja - welchem Pflegegrad diese zuzuordnen ist. Die Gutachten erhalten demnach neben den Angaben zur Vorgeschichte die Bewertung der vorhandenen Fähigkeiten und Selbstständigkeit des Antragstellers in sechs Lebensbereichen. In Ihrem Gutachten nehmen Sie zusätzlich Stellung zur Pflege-/Hilfsmittelversorgung und zur Notwendigkeit von Umbaumaßnahmen. Sie beurteilen, ob eine Versorgung in allen Bereichen den Erfordernissen entspricht. Auch die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung für die pflegenden Angehörigen ist von Ihren Angaben abhängig.
Als Gutachterin oder Gutachter sind Sie nicht kurativ oder pflegerisch tätig, sondern beobachten und stellen den aus den krankheitsbedingten Funktionseinschränkungen resultierenden Hilfebedarf fest.
Um die Pflegebedürftigkeit zu bewerten, ermitteln Sie als Gutachterin oder Gutachter in sechs Lebensbereichen den Grad der Selbstständigkeit, also das Ausmaß, in dem sich die pflegebedürftige Person noch selbst ohne fremde Hilfe oder unter Nutzung von Hilfsmitteln versorgen kann. Das Begutachtungsinstrument ist dazu in sechs Module gegliedert:
Modul 1: Mobilität
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Sozialgerichtsurteile aller Instanzen stellen stets eine Einzelfallentscheidung dar. Lediglich die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundessozialgerichts finden mit zeitlicher Latenz Eingang in die Begutachtungsrichtlinien. Insofern haben Bundessozialgerichtsurteile keine Auswirkungen auf die aktuelle Begutachtungspraxis, die sich ausschließlich an den jeweils gültigen Begutachtungsrichtlinien orientiert.
Wir erhalten Begutachtungsaufträge von den 42 privaten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Pflegepflichtversicherung betreiben sowie von der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten. In geringem Umfang erstellt Medicproof auch Gutachten für Auftraggeber, die nicht dem PKV-Verband angehören.