Gutachter bei Medicproof

Jeden Werktag bearbeiten wir in der Kölner Medicproof-Zentrale über 800 Gutachtenaufträge. Dabei gilt es, jedes einzelne Gutachten innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erstellen und darüber hinaus ein bundesweit und versicherungsübergreifend einheitliches Qualitätsniveau sicherzustellen. Rund 1.200 freiberufliche tätige Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte sorgen dafür, dass Medicproof im Jahr knapp 240.000 Pflegegutachten für die privaten Versicherungsunternehmen anfertigt.

Vor dem Hintergrund des immer größer werdenden Anteils pflegebedürftiger Menschen, passen wir das Gutachternetz von Medicproof kontinuierlich und bedarfsgerecht an.

Dies bedeutet zum Beispiel, dass sich Anzahl und Verteilung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem regionalen Aufkommen von Begutachtungsaufträgen richten.
Wir erfassen alle eingehenden Aufträge in einem zentralen Verwaltungssystem und verteilen sie anschließend IT-gesteuert an die externen Gutachterinnen und Gutachter. Die Gutachterinnen und Gutachter, die am nächsten zum Aufenthaltsort der Antragstellerin bzw. des Antragstellers wohnen, erhalten in der Regel den jeweiligen Begutachtungsauftrag. Eine manuelle Zuteilung erfolgt nur, wenn im Einzelfall besondere Umstände zu berücksichtigen sind oder mit der automatischen Verteilung keine in der Nähe wohnende Gutachterin bzw. Gutachter mit freien Kapazitäten gefunden wurden.

Sie interessieren sich für eine Gutachter-Tätigkeit bei Medicproof?
Im Bereich „Online-Bewerbung“ finden Sie alle Informationen zum Bewerbungsprozess und können Ihre Unterlagen direkt über unser Bewerber-Portal hochladen und an uns versenden.

Unterwegs für Medicproof

Wir unterstützen Sie

Medicproof steht an Ihrer Seite. Wir schulen Sie nicht nur zu Beginn Ihrer Gutachtertätigkeit, sondern bieten Ihnen durch eine Vielzahl an Seminaren die Möglichkeit, sich persönlich mit uns auszutauschen.
In Ihrer Arbeit als Gutachterin oder Gutachter unterstützen wir Sie durch den Einsatz bewährter digitaler Medien. Hierzu gehören unter anderem eine anwenderfreundliche Begutachtungssoftware und ein passwortgeschütztes Gutachterportal. Es ist uns wichtig, dass Sie mit der Zusammenarbeit mit uns zufrieden sind. Daher befragen wir unsere Gutachterinnen und Gutachter regelmäßig und werten aus, an welchen Stellen wir uns verbessern können.

Mein Start bei Medicproof

Schulung und Beratung

Medicproof fungiert in erster Linie als neutraler Dienstleister für alle privaten Krankenversicherungsunternehmen, koordiniert und sichert die Qualität der Begutachtung. Dabei ist für uns von besonderer Bedeutung, die freiberuflichen Gutachterinnen und Gutachter vor Vertragsabschluss zu schulen, bei Fragen problemlösend zu begleiten und regelmäßig weiterzubilden. So bieten wir allen Gutachterinnen und Gutachtern Schulungen an, um wichtige Aspekte rund um die Begutachtungspraxis sowie begutachtungsrelevante Änderungen in der Gesetzgebung zu diskutieren und Erfahrungen mit den anderen Gutachterinnen und Gutachtern auszutauschen.

Neben den Präsenzschulungen bieten wir in zunehmenden Maße Online-Lehrgänge an, die Sie bei freier Zeiteinteilung von zuhause aus bearbeiten können.

Die Begutachtung von Kindern oder im Einspruchsverfahren wird gesondert geschult. Eigens für neue Gutachterinnen und Gutachter finden außerdem sogenannte "Refresher-Seminare" statt. Sie dienen dazu, besonders relevante Aspekte noch einmal intensiv einzuüben und bei den ersten Begutachtungen aufkommende Fragen zu klären.

Neben der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit führen Pflegekräfte auch Pflegetrainings durch. Um Kenntnisse aufzufrischen und auszubauen, bietet Medicproof hierzu  gesonderte Fortbildungen an.

Digitale Medien

Im Informationsaustausch zwischen der Medicproof-Zentrale und den Gutachterinnen und Gutachtern hat sich das Extranet, als feste Größe etabliert. Jede Gutachterin und jeder Gutachter verfügt über ein persönliches Kennwort. Auch außerhalb der Geschäftszeiten können Sie hier aktuelle Meldungen abrufen und Hilfe einholen.

Im Extranet finden Sie zahlreiche Dokumente, die wir zu Ihrer Unterstützung erstellt haben. Hierzu zählen unter anderem Fakten- und Arbeitsblätter, Anleitungen und Leitfäden sowie rechtliche Grundlagen. Ein Highlight innerhalb des Extranets ist die Gutachter-Akademie, die sich ganz der Aus- und Weiterbildung der Gutachterinnen und Gutachter verschrieben hat. Ein Seminarkalender bietet Ihnen einen Überblick über die angebotenen Veranstaltungsorte und -termine und zugleich die Möglichkeit, sich online für die einzelnen Weiterbildungs-Seminare anzumelden. Positiv- und Negativbeispiele aus der Begutachtungspraxis werden aufgegriffen und in Schulungs- sowie Erklärfilmen bereiten wir zentrale Aspekte rund um die Begutachtung anschaulich für Sie auf.

Um Sie bei der Erstellung eines Gutachtens zu unterstützen, stellen wir Ihnen eine eigens entwickelte Begutachtungssoftware zur Verfügung. Durch Vollständigkeitskontrollen und Plausibilitätsverknüpfungen wird Ihnen die Bearbeitung wesentlich erleichtert.

Schnelle Kommunikationswege und einfache Gutachten-Übertragung

Bei Medicproof übertragen wir Aufträge und Gutachten online. Sie können Aufträge und Anschreiben mit einem Klick abholen und fertiggestellte Gutachten und Formulare ebenso einfach übermitteln. Durch die automatische Vorbefüllung des Gutachtenformulars mit zentralen Auftragsdaten wird der zeit- und fehleranfällige manuelle Eintrag vermieden. Porto- und Druckkosten fallen somit nur selten an.

Befragungen zur Kommunikation

Als Auftraggeber von rund 1.200 Gutachterinnen und Gutachtern ist uns das Feedback der im gesamten Bundesgebiet tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte besonders wichtig. Ziel ist es, Sie durch die eingesetzten Kommunikationsmittel in Ihrer Tätigkeit optimal zu unterstützen. In regelmäßigen Abständen befragt Medicproof darum alle Gutachterinnen und Gutachter, wie zufrieden sie mit den einzelnen Instrumenten sind und wo aus ihrer Sicht Optimierungsbedarf besteht. 

Die Ergebnisse der vergangenen Befragung können Sie auf dieser Seite einsehen.

Wieso Gutachter werden?

Es lohnt sich für Sie, als Gutachterin oder Gutachter für Medicproof zu arbeiten. Für Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte ist es eine anspruchsvolle, flexible und lukrative Nebentätigkeit. Sie bestimmen mit, wie viele Gutachten Sie erstellen und in welcher Region Sie tätig sein wollen. Hierbei setzen wir eine grundsätzliche Fahrbereitschaft im Umkreis von 20 Kilometern Luftlinie voraus. In Ihrer fachlichen Kompetenz bleiben Sie außerdem unberührt: es besteht keine disziplinarische Weisungsbefugnis seitens Medicproof. Und nicht zuletzt wird das Erstellen eines Gutachtens attraktiv honoriert. Ab dem 21. gefahrenen Kilometer erhalten Sie außerdem eine kilometerabhängige Aufwandspauschale. 

Kein Wunder also, dass uns nur selten eine Gutachterin oder ein Gutachter aus freien Stücken verlässt. Der Großteil der engagierten Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte arbeitet langfristig mit Medicproof zusammen und ist entweder niedergelassen oder hauptberuflich angestellt in Kliniken, bei Behörden, arbeitsmedizinischen Diensten oder verschiedenen Sozialversicherungsträgern.

Insbesondere für Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte, die ihre bisherige hauptberufliche Tätigkeit aus familiären Gründen einschränken oder vorübergehend aufgeben müssen, ist die Gutachtertätigkeit aufgrund der flexiblen Zeiteinteilung interessant. 

Viele unserer Gutachterinnen und Gutachter sind Mütter oder Väter, die sich noch in der Facharztausbildung befinden. Auch sie profitieren von der flexiblen Zeiteinteilung als Gutachterin oder Gutachter und dem hohen Maß an Selbstbestimmung.

Die Vorteile auf einen Blick

Sie...

  • teilen sich die Zeit selbst ein
  • bestimmen, wie viele Gutachten Sie maximal erstellen möchten
  • erhalten ein attraktives Honorar
  • definieren Ihr Einsatzgebiet
  • werden von Medicproof kontinuierlich unterstützt und weitergebildet
  • beurteilen unabhängig

Gutachter werden, Gutachter sein

Das sagen unsere Gutachter

„Ich arbeite gerne als Gutachter für Medicproof, da die unabhängige Honorartätigkeit durch ein kompetentes und stets freundliches Medicproof-Team unterstützt wird!“
Pflegefachkraft, 49 Jahre
„Ich arbeite seit 1996 als Gutachter für Medicproof, weil ich gerne Menschen jedweden Alters, die Pflege benötigen, durch meine Arbeit fachkompetent und menschlich zugewandt helfe. Die Arbeit ist sehr abwechslungsreich, ich kann mir meine Zeit flexibel einteilen und ich fühle mich bei Medicproof über all die Jahre in guten Händen.“
Chefarzt Kinder- und Jugendpsychiatrie, 49 Jahre
„Ich hatte bereits vor meiner Tätigkeit für Medicproof Erfahrungen gesammelt in sozialmedizinischen Begutachtungen, mit dem Schwerpunkt SGB XI. Ich bin gerne als Gutachterin tätig, da mir die Mischung aus Kontakt zu Menschen und Arbeit zuhause am Schreibtisch gefällt. Außerdem schätze ich die Möglichkeit, mir meine Zeit flexibel einteilen zu können.“
Selbstständige Ärztin, 49 Jahre
„Seit Bestehen der Pflegeversicherung bin ich als Sozialmedizinerin im Bereich der Begutachtung und Qualitätssicherung tätig. Mit meinem Eintritt ins Rentenalter freue ich mich, weiter als Gutachterin bei Medicproof tätig sein zu können. Zum einen hat mir die Gutachtertätigkeit und der Umgang mit Menschen immer Spaß gemacht, zum anderen freut sich mein Geldbeutel.“
Allgemeinmedizinerin im Ruhestand, 65 Jahre
„Meinen zwei kleinen Töchtern zuliebe trete ich seit einiger Zeit beruflich kürzer. Die Arbeit als Gutachterin ist für mich attraktiv, da ich mir meine Zeit gut einteilen kann – Schreibtischarbeit erledige ich am späten Abend, wenn meine Töchter im Bett sind. Durch die Begutachtungen bewahre ich außerdem den Kontakt zu medizinischen Themen. Auch wenn ich meine Facharztweiterbildung wieder aufnehme, möchte ich als Gutachterin weiterarbeiten.“
Angehende Internistin, 36 Jahre
„Ich begutachte gerne, da es ein lukrativer Nebenverdienst ist und ich für meine Tätigkeit als Pflegedienstleiter immer auf dem neuesten Stand bin, welche Neuerungen und Veränderungen innerhalb der Pflegeversicherung zu beachten sind. Zudem bietet Medicproof interessante Fortbildungen und Informationsveranstaltungen rund um die Pflegeversicherung an.“
Pflegedienstleiter, 44 Jahre
„Ich bin gerne als Gutachter für Medicproof tätig, da dies ein guter Kontrast ist zu meiner Haupttätigkeit als Anästhesist. Ich habe gerne Kontakt zu Menschen, auch wenn sich diese in einer schwierigen Situationen befinden.“
Anästhesistin, 42 Jahre
„Ich schätze an Medicproof, dass immer aktuelle Pflege-Themen zur Fortbildung angeboten werden. Das erworbene Wissen kann ich auch in meiner hauptberuflichen Arbeit sehr gut anwenden.“
Fachärztin für öffentliches Gesundheitswesen, 60 Jahre
„Für mich als Arzt in Altersteilzeit ist die Gutachtertätigkeit eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe. Darüber hinaus ist für mich die Möglichkeit einer weitgehend freien Zeiteinteilung interessant.“
Sozialmediziner in Altersteilzeit, 59 Jahre




Anforderungen an Gutachten und Gutachter

Das Pflegegutachten dient dazu, eine konkrete vom Auftraggeber vorgegebene Fragestellung zu beantworten. Die Feststellungen der Gutachterinnen und Gutachter sind für die beauftragende Versicherung bindend. Sie erwartet deswegen eine umfassende und allgemeinverständliche Darstellung aller relevanten Sachverhalte, die die gutachtliche Entscheidung in jeder Hinsicht nachvollziehbar macht.

Nach gesetzlicher Vorgabe soll der Antragstellerin oder dem Antragsteller spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse die Entscheidung schriftlich mitgeteilt werden. Diese Frist gilt auch für die Unternehmen der privaten Pflegepflichtversicherung.
 

Im Gutachten selbst werden alle medizinisch-pflegerischen Fakten erhoben und dokumentiert. Es soll ein vollständiges Bild der individuellen Pflege- und Versorgungssituation dargestellt werden.

Hierzu zählt auch, relevante krankheits- und behinderungsbedingten Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen sowie noch vorhandene Ressourcen und Selbständigkeiten aufzuführen.

Zu den Pflichten der Gutachter zählen dabei insbesondere:

  • sich regelmäßig in Fragen der Pflegebegutachtung weiterzubilden
  • Begutachtungstermine mit den zu begutachtenden Personen einvernehmlich abzustimmen
  • die Antragstellerin oder den Antragsteller persönlich zu begutachten
  • Sachlichkeit, Neutralität und Unbefangenheit zu bewahren
  • Empfehlungen und Entscheidungen im vorgegebenen Rahmen zu treffen
  • Gutachtenaufträge und Rücksendung innerhalb der vertraglich vereinbarten Bearbeitungsfrist zu erledigen
  • die von Medicproof zur Verfügung gestellte Software zu nutzen
  • Empfehlungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit zu beachten

Datenschutz

Unsere Gutachterinnen und Gutachter müssen im Umgang mit den Daten der Antragsteller alle vorgegebenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

Sie haben es mit personenbezogenen Daten zu tun, die besonders geschützt werden müssen. Jede Form der Verwendung personenbezogener Daten – und zwar vom Erheben, Speichern, Verändern, Abfragen bis hin zum Übermitteln oder Löschen – gilt als Eingriff in die Grundfreiheiten und in die Privatsphäre der betroffenen Person und bedarf deshalb einer Legitimation. Den an der Datenverarbeitung beteiligten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Alle Gutachterinnen und Gutachter werden daher bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet. 

Da sie sogenannte Subauftragnehmerinnen und -auftragnehmer sind, schließen unsere Gutachterinnen und Gutachter im Vorfeld ihrer Tätigkeit darüber hinaus mit Medicproof einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Gemeinsam mit unserem externen Datenschutzbeauftragten unterstützen und beraten wir Sie dabei, die Datenschutzrichtlinien umzusetzen. Wir richten regelmäßig Schulungen zum Datenschutz aus und auch das Gutachter-Extranet bietet eine eigene Rubrik zu diesem Thema an. 

Diese Anforderungen zur Datensicherheit bestehen für alle Gutachter:

  • Pseudonymisierung (z.B. Zufallscode) 
  • Verschlüsselung (z.B. Codewörter, Zeichenkombinationen) 
  • Vertraulichkeit (z.B. Zutrittskontrollsystem)
  • Integrität (z.B. systemseitige Protokollierung)
  • Verfügbarkeit (z.B. Datensicherung)
  • Belastbarkeit (z.B. Sicherheitstest)
  • Wiederverfügbarkeit und Zugänglichkeit (z.B. Backup)
  • Regelmäßige Überprüfung der Datensicherungsmaßnahmen (z.B. festgelegte Prüfroutine)
  • Zugangskontrolle (z.B. Passwortschutz, Verwaltung von Zugriffsrechten)
  • Auftragskontrolle (z.B. Schulung, Verpflichtung auf die Vertraulichkeit)

Online-Bewerbung

In unserer aktuellen Stellenanzeige sehen Sie, in welchen Regionen wir derzeit neue Gutachterinnen und Gutachter suchen. Ihre Region ist dabei? Dann klicken Sie auf den „Jetzt bewerben“-Button innerhalb der Anzeige, um zu unserem Bewerberportal zu gelangen. Nachdem Sie ein Profil erstellt haben, können Sie Ihre Online-Bewerbung starten.

Benötigt wird eine kurze Beschreibung Ihres beruflichen Werdegangs, eine Kopie Ihrer Approbationsurkunde und gegebenenfalls Nachweise über Ihre Promotion oder eine Kopie Ihrer Examensurkunde. Zudem ist ein aktuelles Passfoto erforderlich. Sobald Sie alle notwendigen Angaben gemacht und die erforderlichen Anhänge hochgeladen haben, können Sie Ihre Online-Bewerbung abschicken. Nach dem Absenden erhalten Sie eine kurze Bestätigung.

 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Bewerbung nur berücksichtigen können, sofern wir diese über das Online-Bewerberportal erhalten.

Bei Rückfragen zur Bewerbung als freiberufliche Gutachterin oder freiberuflicher Gutachter, schreiben Sie
bitte eine E-Mail an: bewerbung@medicproof.de.

Auf einen Blick: Ihr Weg zum Gutachter



FAQ

Welche Berufsgruppe nimmt Medicproof unter Vertrag?

Für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit nehmen wir Ärztinnen und Ärzte mit und ohne Fachgebietsbezeichnung sowie Pflegefachkräfte (examinierte Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie examinierte Altenpflegerinnen und -pfleger) – vorzugsweise mit einschlägiger Erfahrung in der Erstellung von Pflegegutachten - unter Vertrag. Andere Berufsgruppen sind gemäß den Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung nicht zugelassen.
Die Tätigkeit ist auf Honorarbasis ausgelegt. 

Welche Arbeitsmittel muss ich für diese Tätigkeit stellen?

Für die Ausübung der Tätigkeit ist neben einem Fahrzeug und einer Telefonverbindung ein internettauglicher PC/Laptop erforderlich. Nur die Software zur Erstellung von Gutachten erhalten Sie (kostenlos) von uns, bei der Wahl der Hardware und der übrigen Arbeitsmittel sind Sie frei. Entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit müssen alle Gutachterinnen und Gutachter umsetzen. 

Auch die Teilnahme an den Schulungen und Seminaren ist für Sie kostenfrei (Schulungsmaterial, Referentenkosten und Verpflegung wird gestellt). Die Kosten für Anreise und ggf. Übernachtung können indessen nicht übernommen werden.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung von Gutachtenaufträgen?

Die EDV-technische Auftragsverteilung erfolgt nach der von der Gutachterin oder vom Gutachter gewählten Parameter "Postleitzahl und Auftragsmenge" sowie der aktuellen Kapazitätsauslastung. Neben der automatischen Auftragszuteilung werden Gutachtenaufträge mit besonderer Fragestellung sowie Zweitgutachten auch manuell verteilt. Die Aufträge werden grundsätzlich ortsnah zugeteilt.

Gibt es vorgeschriebene Bearbeitungszeiten für Gutachten?

Nach gesetzlicher Vorgabe soll der Antragsstellerin oder dem Antragsteller spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang bei der Pflegekasse die Entscheidung schriftlich mitgeteilt werden. Auch die Unternehmen der privaten Pflegepflichtversicherung halten sich an diese Frist. Medicproof wurde dabei eine Bearbeitungsfrist von insgesamt 18 Arbeitstagen eingeräumt. In diese Zeitspanne fällt auch die vertraglich vereinbarte Bearbeitungsfrist für unsere freiberuflich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Zu welcher Tageszeit können Begutachtungen in stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden?

Es besteht eine Vereinbarung mit den Trägerverbänden, dass Pflegebegutachtungen in stationären Einrichtungen grundsätzlich nur zu den üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr) durchgeführt werden. Abweichungen von dieser Vereinbarung sind nur möglich, wenn Sie eine einvernehmliche Terminvereinbarung mit der Einrichtung getroffen haben.

Ab wann unterliege ich als Gutachterin oder Gutachter der Umsatzsteuerpflicht?

Die gutachterliche Tätigkeit ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Eine Ausnahme von der Umsatzsteuerpflicht besteht lediglich im Rahmen der so genannten "Kleinunternehmerregelung": Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmen eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten jene, deren Umsatz zzgl. der darauf entfallenden Steuer im vergangenen Jahr einen Betrag von 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein (vgl. § 19 UstG).

Zu welchen Aspekten muss ich innerhalb eines Gutachtens Angaben machen?

Als Medicproof-Gutachterin oder -Gutachter stellen Sie fest, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und - wenn ja - welchem Pflegegrad diese zuzuordnen ist. Die Gutachten erhalten demnach neben den Angaben zur Vorgeschichte die Bewertung der vorhandenen Fähigkeiten und Selbstständigkeit des Antragstellers in sechs Lebensbereichen. In Ihrem Gutachten nehmen Sie zusätzlich Stellung zur Pflege-/Hilfsmittelversorgung und zur Notwendigkeit von Umbaumaßnahmen. Sie beurteilen, ob eine Versorgung in allen Bereichen den Erfordernissen entspricht. Auch die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung für die pflegenden Angehörigen ist von Ihren Angaben abhängig. 

Als Gutachterin oder Gutachter sind Sie nicht kurativ oder pflegerisch tätig, sondern beobachten und stellen den aus den krankheitsbedingten Funktionseinschränkungen resultierenden Hilfebedarf fest.

Was ist für die Festlegung der Pflegebedürftigkeit entscheidend?

Um die Pflegebedürftigkeit zu bewerten, ermitteln Sie als Gutachterin oder Gutachter in sechs Lebensbereichen den Grad der Selbstständigkeit, also das Ausmaß, in dem sich die pflegebedürftige Person noch selbst ohne fremde Hilfe oder unter Nutzung von Hilfsmitteln versorgen kann. Das Begutachtungsinstrument ist dazu in sechs Module gegliedert:

Modul 1: Mobilität

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 4: Selbstversorgung

Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Welche Relevanz für die Begutachtungspraxis haben Sozialgerichts- und insbesondere Bundessozialgerichtsurteile?

Sozialgerichtsurteile aller Instanzen stellen stets eine Einzelfallentscheidung dar. Lediglich die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundessozialgerichts finden mit zeitlicher Latenz Eingang in die Begutachtungsrichtlinien. Insofern haben Bundessozialgerichtsurteile keine Auswirkungen auf die aktuelle Begutachtungspraxis, die sich ausschließlich an den jeweils gültigen Begutachtungsrichtlinien orientiert.

Wer sind die Auftraggeber von Medicproof?

Wir erhalten Begutachtungsaufträge von den 42 privaten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Pflegepflichtversicherung betreiben sowie von der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten. In geringem Umfang erstellt Medicproof auch Gutachten für Auftraggeber, die nicht dem PKV-Verband angehören.