MEDICPROOF prüft, ob bei privat versicherten Antragstellern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welchem Pflegegrad diese zuzuordnen ist. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie oder Ihre Pflegeperson zunächst einen Antrag bei Ihrem Versicherungsunternehmen stellen. Dieser kann zunächst formlos erfolgen – zum Beispiel telefonisch – oder über ein entsprechendes Formular, das bei der zuständigen Pflegeversicherung erhältlich ist. Den Antrag sollten Sie stellen, sobald der Pflegefall eingetreten oder vorauszusehen ist. Hierzu können Sie sich vorab von compass private Pflegeberatung unter der kostenfreien Servicenummer: 800 - 101 88 00 beraten lassen.

Wir stellen sicher, dass alle Begutachtungen nach einheitlichen Standards vorgenommen und die Gutachten fristgerecht erstellt werden - unabhängig davon, bei welchem Unternehmen Sie versichert sind und wo Sie wohnen.

Rund 1.100 Ärzte und Pflegefachkräfte sind freiberuflich für MEDICPROOF als Gutachterinnen und Gutachter tätig. Diese werden mit der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit von MEDICPROOF beauftragt.

Begutachtet wird aufgrund der aktuellen Situation per digitaler Begutachtung. Das heißt, dass die Gutachterin oder der Gutachter mit Ihnen vorab einen Termin für ein Telefoninterview vereinbart, um Sie oder Ihre Pflegeperson dann zu Ihren Einschränkungen zu befragen.

Wir empfehlen Ihnen zur Vorbereitung auf die digitale Begutachtung das Pflegeprotokoll auszufüllen und sich unsere Erklärvideo-Reihe im Menüpunkt „Begutachtung“ anzusehen.

Die Gutachterin befragt Sie oder Ihre Pflegeperson anhand eines Fragenkatalogs zur Beeinträchtigung der Selbständigkeit und den Fähigkeiten bei der Bewältigung des Alltags.

Die Gutachterin fasst die Ergebnisse des Telefoninterviews in einem standardisierten Gutachten zusammen.

Die Qualitätskontrollen der fertigen Gutachten konzentrieren sich zunächst auf formale Vorgaben und die Vollständigkeit des Gutachtens. Die Inhalte der Gutachten werden nach einem strukturierten Qualitätskonzept bewertet.

Ihre Versicherung prüft die Ansprüche und erstellt die Leistungsmitteilung über die Einstufung und die Leistungen, die Sie empfangen. Das Gutachten bekommen Sie automatisch von Ihrem Versicherungsunternehmen zugesandt, wenn Sie dies nicht gegenüber der Gutachterin oder dem Gutachter abgelehnt haben.