Denkt man Begutachtung und Beratung zusammen, wird sich zwangsläufig zeigen, dass es Pflegesituationen gibt, in denen eine Beratung nicht oder nur in geringem Umfang gewünscht oder notwendig ist, andererseits aber auch Situationen, in denen eine regelmäßige Beratung im Interesse aller Beteiligten angezeigt ist. Dies darf weder auf Risikofälle begrenzt noch auf bestimmte Intervalle ausgerichtet sein. Denn Ziel der Beratung sollte neben der Entlastung der Pflegenden stets sein, den Gesundheitszustand der Pflegepersonen positiv zu beeinflussen. So verstanden, werden sich die personellen Ressourcen, die für Beratungen bereitzustellen sind, gleichsam „von selbst“ auf die Risikogruppen konzentrieren, ohne dass die risikoärmeren Gruppen vernachlässigt werden. Denn wie auch bei Unterstützungsstrukturen in anderen Lebensbereichen muss gelten: So viel Unterstützung wie nötig, um die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und die Pflegenden zu entlasten und somit die personellen wie finanziellen Ressourcen zielorientiert einzusetzen.