Facts

Slide 1
Facts

Die wichtigsten Fakten zu Pflege-/Hilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen auf den Punkt gebracht

01

Für Leistungen der Pflegeversicherung gelten die Grundsätze „Vorrang häuslicher Pflege“ sowie „Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation“ (§§ 3 und 5 SGB XI). Die Pflegebereitschaft von Angehörigen und Nachbarn soll gestärkt werden und Pflegebedürftige sollen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung leben können.

Für Leistungen der Pflegeversicherung gelten die Grundsätze „Vorrang häuslicher Pflege“ sowie „Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation“ (§§ 3 und 5 SGB XI). Die Pflegebereitschaft von Angehörigen und Nachbarn soll gestärkt werden und Pflegebedürftige sollen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung leben können.

02

Diesem Ziel dient auch das Pflegetraining. Um Pflegepersonen zu stärken und einer Überlastung vorzubeugen, bietet Medicproof ein kostenloses Training im Zuhause der privat pflegeversicherten Person an. Die Pflegetrainerinnen und -trainer vermitteln theoretische Grundlagen und deren praktische Umsetzung im Pflegealltag.

Diesem Ziel dient auch das Pflegetraining. Um Pflegepersonen zu stärken und einer Überlastung vorzubeugen, bietet Medicproof ein kostenloses Training im Zuhause der privat pflegeversicherten Person an. Die Pflegetrainerinnen und -trainer vermitteln theoretische Grundlagen und deren praktische Umsetzung im Pflegealltag.

03

Neben der Feststellung von Pflegebedürftigkeit geben Gutachterinnen und Gutachter bedarfsgerechte Empfehlungen für Pflege-/Hilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

Neben der Feststellung von Pflegebedürftigkeit geben Gutachterinnen und Gutachter bedarfsgerechte Empfehlungen für Pflege-/Hilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

04

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die Pflegebedürftigen eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, ihre Beschwerden lindern oder die Pflege erleichtern. Sie werden unterschieden in: technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Notrufsysteme und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Inkontinenzartikel oder Einweghandschuhe. Sie müssen bei der Pflegeversicherung beantragt werden.

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die Pflegebedürftigen eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, ihre Beschwerden lindern oder die Pflege erleichtern. Sie werden unterschieden in: technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Notrufsysteme und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Inkontinenzartikel oder Einweghandschuhe. Sie müssen bei der Pflegeversicherung beantragt werden.

05

Hilfsmittel sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Unter Hilfsmittel der Krankenversicherung fallen Hör- und Sehhilfen, Körperersatzstücke, Rollstühle und vieles mehr. Sie müssen bei der Krankenversicherung beantragt werden.

Hilfsmittel sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Unter Hilfsmittel der Krankenversicherung fallen Hör- und Sehhilfen, Körperersatzstücke, Rollstühle und vieles mehr. Sie müssen bei der Krankenversicherung beantragt werden.

06

Das Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegeversicherung (PPV) geht über jenes der sozialen Pflegeversicherung hinaus und umfasst auch Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Finanziert werden im Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis der PPV genannte Hilfsmittel, die überwiegend pflegerischen Zielen dienen. Davon ausgeschlossen: Hilfsmittel, die primär die Krankenbehandlung sichern, therapeutischen Zwecken dienen oder eine Behinderung ausgleichen.

Das Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegeversicherung (PPV) geht über jenes der sozialen Pflegeversicherung hinaus und umfasst auch Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Finanziert werden im Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis der PPV genannte Hilfsmittel, die überwiegend pflegerischen Zielen dienen. Davon ausgeschlossen: Hilfsmittel, die primär die Krankenbehandlung sichern, therapeutischen Zwecken dienen oder eine Behinderung ausgleichen.

07

Damit pflegebedürftige Menschen zu Hause leben können, muss unter Umständen das Wohnumfeld angepasst werden. Die Pflegeversicherung bezuschusst Umbaumaßnahmen oder technische Hilfen, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Dazu zählen beispielsweise: ein Treppenlift, ein barrierefreier Hauseingang, eine ebenerdige Dusche oder sogar der Umzug in eine barrierefreie Wohnung.

Damit pflegebedürftige Menschen zu Hause leben können, muss unter Umständen das Wohnumfeld angepasst werden. Die Pflegeversicherung bezuschusst Umbaumaßnahmen oder technische Hilfen, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Dazu zählen beispielsweise: ein Treppenlift, ein barrierefreier Hauseingang, eine ebenerdige Dusche oder sogar der Umzug in eine barrierefreie Wohnung.