Statement

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Statement

In der Versorgung von Menschen mit Demenz und ihren Familien habe sich einiges gebessert, konstatiert Saskia Weiß, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Gleichzeitig wählt sie mahnende Worte: Ohne die vielen Millionen pflegenden Angehörigen würde unser Versorgungssystem für Menschen mit Demenz nicht funktionieren. Sie plädiert daher für Unterstützungsangebote sowie für bessere Leistungen der Pflegeversicherung.

Für Olaf Christen, Pflegeexperte vom Sozialverband VdK Deutschland, habe sich die telefonische Begutachtung in der Pandemie bewährt. In seinem Statement nimmt er die Vorteile in den Blick.

Statement

Die Covid-19-Pandemie führte dazu, dass die Pflegebegutachtungen ab Anfang 2020 regelhaft auf telefonischem Wege erfolgten. Diese eigentlich als Notlösung gedachte Verfahrensweise wurde jetzt kurzfristig durch das PUEG als fester Bestandteil der Begutachtungspraxis etabliert. Aus Sicht der Betroffenen ist die Einführung der telefonischen Begutachtung nachvollziehbar und konsequent. Sie hat sich während der Pandemie bewährt und bringt auch für die Betroffenen einige Vorteile. So können bspw. weit entfernt lebende Angehörige und Freunde an der Begutachtung teilnehmen. Außerdem ist für viele Betroffene eine telefonische Begutachtung weit weniger belastend als eine Begutachtung in Präsenz.
Gleichzeitig bleibt es aber auch dabei, dass die direkte Begegnung im Rahmen des Hausbesuchs zumeist die beste Grundlage für eine gutachterliche Einschätzung darstellt. Sofern die Pflegesituation aber hinreichend bekannt ist, bspw. bei Höherstufungsanträgen, Wiederholungsbegutachtungen oder auch Widerspruchsbegutachtungen, ist die telefonische Begutachtung ein geeignetes Verfahren.

Trotzdem wird es Menschen geben, für die eine telefonische Begutachtung nicht in Frage kommt und dem muss Rechnung getragen werden. Der Wunsch der Betroffenen muss im Vordergrund stehen. Die telefonische Begutachtung darf nicht aus ökonomischen Gründen genutzt werden, sondern aufgrund ihrer Vorteile gegenüber der Präsenzbegutachtung und der Begutachtung nach Aktenlage. Dabei muss die telefonische Begutachtung gut vorbereitet sein, sowohl auf Seiten der Prüfdienste als auch bei den Betroffenen. Die Pflegebegutachtung ist das Herz der Pflegeversicherung und benötigt Vertrauen und Akzeptanz bei den Betroffenen.
Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes haben wir einen enormen Anstieg bei den Begutachtungszahlen und gleichzeitig ein Problem adäquates Personal für Gutachtertätigkeiten zu gewinnen. Auch deswegen muss alles dafür getan werden, dass die telefonische Begutachtung ein Erfolgsmodell wird und wir in naher Zukunft auch über die Einführung einer videogestützten Begutachtung diskutieren.

Die Covid-19-Pandemie führte dazu, dass die Pflegebegutachtungen ab Anfang 2020 regelhaft auf telefonischem Wege erfolgten. Diese eigentlich als Notlösung gedachte Verfahrensweise wurde jetzt kurzfristig durch das PUEG als fester Bestandteil der Begutachtungspraxis etabliert. Aus Sicht der Betroffenen ist die Einführung der telefonischen Begutachtung nachvollziehbar und konsequent. Sie hat sich während der Pandemie bewährt und bringt auch für die Betroffenen einige Vorteile. So können bspw. weit entfernt lebende Angehörige und Freunde an der Begutachtung teilnehmen. Außerdem ist für viele Betroffene eine telefonische Begutachtung weit weniger belastend als eine Begutachtung in Präsenz.
Gleichzeitig bleibt es aber auch dabei, dass die direkte Begegnung im Rahmen des Hausbesuchs zumeist die beste Grundlage für eine gutachterliche Einschätzung darstellt. Sofern die Pflegesituation aber hinreichend bekannt ist, bspw. bei Höherstufungsanträgen, Wiederholungsbegutachtungen oder auch Widerspruchsbegutachtungen, ist die telefonische Begutachtung ein geeignetes Verfahren. Trotzdem wird es Menschen geben, für die eine telefonische Begutachtung nicht in Frage kommt und dem muss Rechnung getragen werden. Der Wunsch der Betroffenen muss im Vordergrund stehen. Die telefonische Begutachtung darf nicht aus ökonomischen Gründen genutzt werden, sondern aufgrund ihrer Vorteile gegenüber der Präsenzbegutachtung und der Begutachtung nach Aktenlage. Dabei muss die telefonische Begutachtung gut vorbereitet sein, sowohl auf Seiten der Prüfdienste als auch bei den Betroffenen. Die Pflegebegutachtung ist das Herz der Pflegeversicherung und benötigt Vertrauen und Akzeptanz bei den Betroffenen.
Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes haben wir einen enormen Anstieg bei den Begutachtungszahlen und gleichzeitig ein Problem adäquates Personal für Gutachtertätigkeiten zu gewinnen. Auch deswegen muss alles dafür getan werden, dass die telefonische Begutachtung ein Erfolgsmodell wird und wir in naher Zukunft auch über die Einführung einer videogestützten Begutachtung diskutieren.

Für Olaf Christen, Pflegeexperte vom Sozialverband VdK Deutschland, habe sich die telefonische Begutachtung in der Pandemie bewährt. In seinem Statement nimmt er die Vorteile in den Blick.

Die Covid-19-Pandemie führte dazu, dass die Pflegebegutachtungen ab Anfang 2020 regelhaft auf telefonischem Wege erfolgten. Diese eigentlich als Notlösung gedachte Verfahrensweise wurde jetzt kurzfristig durch das PUEG als fester Bestandteil der Begutachtungspraxis etabliert. Aus Sicht der Betroffenen ist die Einführung der telefonischen Begutachtung nachvollziehbar und konsequent. Sie hat sich während der Pandemie bewährt und bringt auch für die Betroffenen einige Vorteile. So können bspw. weit entfernt lebende Angehörige und Freunde an der Begutachtung teilnehmen. Außerdem ist für viele Betroffene eine telefonische Begutachtung weit weniger belastend als eine Begutachtung in Präsenz. Gleichzeitig bleibt es aber auch dabei, dass die direkte Begegnung im Rahmen des Hausbesuchs zumeist die beste Grundlage für eine gutachterliche Einschätzung darstellt. Sofern die Pflegesituation aber hinreichend bekannt ist, bspw. bei Höherstufungsanträgen, Wiederholungsbegutachtungen oder auch Widerspruchsbegutachtungen, ist die telefonische Begutachtung ein geeignetes Verfahren. Trotzdem wird es Menschen geben, für die eine telefonische Begutachtung nicht in Frage kommt und dem muss Rechnung getragen werden. Der Wunsch der Betroffenen muss im Vordergrund stehen. Die telefonische Begutachtung darf nicht aus ökonomischen Gründen genutzt werden, sondern aufgrund ihrer Vorteile gegenüber der Präsenzbegutachtung und der Begutachtung nach Aktenlage. Dabei muss die telefonische Begutachtung gut vorbereitet sein, sowohl auf Seiten der Prüfdienste als auch bei den Betroffenen. Die Pflegebegutachtung ist das Herz der Pflegeversicherung und benötigt Vertrauen und Akzeptanz bei den Betroffenen. Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes haben wir einen enormen Anstieg bei den Begutachtungszahlen und gleichzeitig ein Problem adäquates Personal für Gutachtertätigkeiten zu gewinnen. Auch deswegen muss alles dafür getan werden, dass die telefonische Begutachtung ein Erfolgsmodell wird und wir in naher Zukunft auch über die Einführung einer videogestützten Begutachtung diskutieren.

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Für Olaf Christen, Pflegeexperte vom Sozialverband VdK Deutschland, habe sich die telefonische Begutachtung in der Pandemie bewährt. In seinem Statement nimmt er die Vorteile in den Blick.

Die Covid-19-Pandemie führte dazu, dass die Pflegebegutachtungen ab Anfang 2020 regelhaft auf telefonischem Wege erfolgten. Diese eigentlich als Notlösung gedachte Verfahrensweise wurde jetzt kurzfristig durch das PUEG als fester Bestandteil der Begutachtungspraxis etabliert. Aus Sicht der Betroffenen ist die Einführung der telefonischen Begutachtung nachvollziehbar und konsequent. Sie hat sich während der Pandemie bewährt und bringt auch für die Betroffenen einige Vorteile. So können bspw. weit entfernt lebende Angehörige und Freunde an der Begutachtung teilnehmen. Außerdem ist für viele Betroffene eine telefonische Begutachtung weit weniger belastend als eine Begutachtung in Präsenz.
Gleichzeitig bleibt es aber auch dabei, dass die direkte Begegnung im Rahmen des Hausbesuchs zumeist die beste Grundlage für eine gutachterliche Einschätzung darstellt. Sofern die Pflegesituation aber hinreichend bekannt ist, bspw. bei Höherstufungsanträgen, Wiederholungsbegutachtungen oder auch Widerspruchsbegutachtungen, ist die telefonische Begutachtung ein geeignetes Verfahren. Trotzdem wird es Menschen geben, für die eine telefonische Begutachtung nicht in Frage kommt und dem muss Rechnung getragen werden. Der Wunsch der Betroffenen muss im Vordergrund stehen. Die telefonische Begutachtung darf nicht aus ökonomischen Gründen genutzt werden, sondern aufgrund ihrer Vorteile gegenüber der Präsenzbegutachtung und der Begutachtung nach Aktenlage. Dabei muss die telefonische Begutachtung gut vorbereitet sein, sowohl auf Seiten der Prüfdienste als auch bei den Betroffenen. Die Pflegebegutachtung ist das Herz der Pflegeversicherung und benötigt Vertrauen und Akzeptanz bei den Betroffenen.
Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes haben wir einen enormen Anstieg bei den Begutachtungszahlen und gleichzeitig ein Problem adäquates Personal für Gutachtertätigkeiten zu gewinnen. Auch deswegen muss alles dafür getan werden, dass die telefonische Begutachtung ein Erfolgsmodell wird und wir in naher Zukunft auch über die Einführung einer videogestützten Begutachtung diskutieren.