Gibt es Hinweise dafür, dass der Einsatz der Telefonbegutachtung über Folgegutachten hinaus sinnvoll ist? Zum Beispiel bei Widersprüchen?
Im Ergebnis stellt die Untersuchung die prinzipielle Eignung der telefonisch gestützten Begutachtung fest und empfiehlt sie als ergänzenden Ansatz zur Begutachtung per Hausbesuch, die das Standardverfahren bleiben und grundsätzlich bei der erstmaligen Begutachtung zum Einsatz kommen sollte. Ausnahmen können sinnvoll sein bei Personen mit diagnostizierten psychischen Problemlagen wie zum Beispiel Angststörungen. Dem Einsatz bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen steht nichts entgegen. Bei Widerspruchsgutachten sollte von der telefonisch gestützten Begutachtung zunächst abgesehen werden. Ein wichtiger Aspekt für das Gelingen der telefonisch gestützten Begutachtung ist die Verfügbarkeit ausreichender Informationen.