Drei Fragen an...

Macht es für Ergebnis der Pflegebegutachtung einen Unterschied, ob per Telefon oder vor Ort begutachtet wird? Dieser Frage – und vielen weiteren – ist der Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Andreas Büscher (Hochschule Osnabrück) nachgegangen. Er ist Co-Autor der Evaluation der telefonischen Begutachtung. Wir haben ihn nach seinen Erkenntnissen gefragt.

Die wesentliche Erkenntnis besteht darin, dass die Unterschiede in den Gesamtergebnissen zwischen der telefonisch gestützten Begutachtung und der Begutachtung per Hausbesuch nicht besonders groß ausfallen, sondern die Ergebnisse hinsichtlich der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades sehr nahe beieinanderliegen. Dieses Ergebnis blieb auch bei der Betrachtung unterschiedlicher Zusammenhänge (zum Beispiel im Hinblick auf Alter, Geschlecht oder Wohnsituation) oder der Analyse auf der Ebene der einzelnen Module des Begutachtungsverfahrens stabil. Auch bei den unterschiedlichen Begutachtungsarten (Erstbegutachtung, Höherstufungsantrag, Wiederholungs- oder Widerspruchsbegutachtung) weichen die Ergebnisse nicht weit voneinander ab. Festzuhalten ist, dass die grundsätzlichen Aufgaben der Gutachter*innen und methodischen Anforderungen an das Begutachtungsverfahren auch bei der telefonisch gestützten Begutachtung bestehen bleiben und unverändert sind.

Was sind die zentralen Ergebnisse der pflegewissenschaftlichen Studie zur Evaluation der Telefonbegutachtung?
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Betrachtet wurden Zeiträume, in denen zu nahezu 100 Prozent die Begutachtungen entweder per Hausbesuch (aus dem Jahr 2019) oder per telefonisch gestützter Begutachtung (2021) erfolgt sind. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass Unterschiede in den Begutachtungsergebnissen tatsächlich in der Begutachtungsart und nicht in anderen Bedingungen zu suchen sind. Neben den umfangreichen Datenbeständen, die für die Analyse zur Verfügung gestellt werden konnten, wurden Fokusgruppen mit Gutachter*innen aller Medizinischen Dienste und von Medicproof sowie mit Vertreter*innen von Organisationen, die die Perspektive chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen vertreten, durchgeführt, um neben den reinen Zahlen auch Einschätzungen zur Praxis der Begutachtung einbeziehen zu können.

Worauf haben Sie bei Ihrer Analyse geblickt?
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Im Ergebnis stellt die Untersuchung die prinzipielle Eignung der telefonisch gestützten Begutachtung fest und empfiehlt sie als ergänzenden Ansatz zur Begutachtung per Hausbesuch, die das Standardverfahren bleiben und grundsätzlich bei der erstmaligen Begutachtung zum Einsatz kommen sollte. Ausnahmen können sinnvoll sein bei Personen mit diagnostizierten psychischen Problemlagen wie zum Beispiel Angststörungen. Dem Einsatz bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen steht nichts entgegen. Bei Widerspruchsgutachten sollte von der telefonisch gestützten Begutachtung zunächst abgesehen werden. Ein wichtiger Aspekt für das Gelingen der telefonisch gestützten Begutachtung ist die Verfügbarkeit ausreichender Informationen.

Gibt es Hinweise dafür, dass der Einsatz der Telefonbegutachtung über Folgegutachten hinaus sinnvoll ist? Zum Beispiel bei Widersprüchen?
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3 Fragen an...

Macht es für Ergebnis der Pflegebegutachtung einen Unterschied, ob per Telefon oder vor Ort begutachtet wird? Dieser Frage – und vielen weiteren – ist der Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Andreas Büscher (Hochschule Osnabrück) nachgegangen. Er ist Co-Autor der Evaluation der telefonischen Begutachtung. Wir haben ihn nach seinen Erkenntnissen gefragt.

Was sind die zentralen Ergebnisse der pflegewissenschaftlichen Studie zur Evaluation der Telefonbegutachtung?

Die wesentliche Erkenntnis besteht darin, dass die Unterschiede in den Gesamtergebnissen zwischen der telefonisch gestützten Begutachtung und der Begutachtung per Hausbesuch nicht besonders groß ausfallen, sondern die Ergebnisse hinsichtlich der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades sehr nahe beieinanderliegen. Dieses Ergebnis blieb auch bei der Betrachtung unterschiedlicher Zusammenhänge (zum Beispiel im Hinblick auf Alter, Geschlecht oder Wohnsituation) oder der Analyse auf der Ebene der einzelnen Module des Begutachtungsverfahrens stabil. Auch bei den unterschiedlichen Begutachtungsarten (Erstbegutachtung, Höherstufungsantrag, Wiederholungs- oder Widerspruchsbegutachtung) weichen die Ergebnisse nicht weit voneinander ab. Festzuhalten ist, dass die grundsätzlichen Aufgaben der Gutachter*innen und methodischen Anforderungen an das Begutachtungsverfahren auch bei der telefonisch gestützten Begutachtung bestehen bleiben und unverändert sind.

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Betrachtet wurden Zeiträume, in denen zu nahezu 100 Prozent die Begutachtungen entweder per Hausbesuch (aus dem Jahr 2019) oder per telefonisch gestützter Begutachtung (2021) erfolgt sind. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass Unterschiede in den Begutachtungsergebnissen tatsächlich in der Begutachtungsart und nicht in anderen Bedingungen zu suchen sind. Neben den umfangreichen Datenbeständen, die für die Analyse zur Verfügung gestellt werden konnten, wurden Fokusgruppen mit Gutachter*innen aller Medizinischen Dienste und von Medicproof sowie mit Vertreter*innen von Organisationen, die die Perspektive chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen vertreten, durchgeführt, um neben den reinen Zahlen auch Einschätzungen zur Praxis der Begutachtung einbeziehen zu können.

Gibt es Hinweise dafür, dass der Einsatz der Telefonbegutachtung über Folgegutachten hinaus sinnvoll ist? Zum Beispiel bei Widersprüchen?

Im Ergebnis stellt die Untersuchung die prinzipielle Eignung der telefonisch gestützten Begutachtung fest und empfiehlt sie als ergänzenden Ansatz zur Begutachtung per Hausbesuch, die das Standardverfahren bleiben und grundsätzlich bei der erstmaligen Begutachtung zum Einsatz kommen sollte. Ausnahmen können sinnvoll sein bei Personen mit diagnostizierten psychischen Problemlagen wie zum Beispiel Angststörungen. Dem Einsatz bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen steht nichts entgegen. Bei Widerspruchsgutachten sollte von der telefonisch gestützten Begutachtung zunächst abgesehen werden. Ein wichtiger Aspekt für das Gelingen der telefonisch gestützten Begutachtung ist die Verfügbarkeit ausreichender Informationen.

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