Facts

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Die Anzahl der Pflegebegutachtungen in Deutschland steigt und steigt. Hauptursächlich sind zwei Entwicklungen: Mit dem demografischen Wandel wächst die Zahl der pflegebedürftigen Menschen und mit der Pflegereform 2017 sank die Schwelle für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung. Als ressourcenschonende Alternative rückte somit die Telefonbegutachtung in den Fokus. Facts bringt die wichtigsten Infos auf den Punkt.

Ursprünglich aus Infektionsschutzgründen während der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 eingeführt, hat sich die Pflegebegutachtung per Telefon seither bewährt. Dies zeigen auch die hohen Zufriedenheitswerte der Telefonbegutachtung in den Medicproof-Versichertenbefragungen: mit den Schulnoten 1,8 (2021) und 1,9 (2022).

Ursprünglich aus Infektionsschutzgründen während der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 eingeführt, hat sich die Pflegebegutachtung per Telefon seither bewährt. Dies zeigen auch die hohen Zufriedenheitswerte der Telefonbegutachtung in den Medicproof-Versichertenbefragungen: mit den Schulnoten 1,8 (2021) und 1,9 (2022).

Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) schuf der Gesetzgeber 2023 die Voraussetzung dafür, Pflegebedürftigkeit in bestimmten Fällen dauerhaft mittels Telefonbegutachtung festzustellen.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) schuf der Gesetzgeber 2023 die Voraussetzung dafür, Pflegebedürftigkeit in bestimmten Fällen dauerhaft mittels Telefonbegutachtung festzustellen.

Um die Erfahrungen mit der Telefonbegutachtung unabhängig zu bewerten, beauftragten die Medizinischen Dienste die Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Klaus Wingenfeld (Universität Bielefeld) und Prof. Dr. Andreas Büscher (Hochschule Osnabrück) mit einer evaluierenden Studie.

Um die Erfahrungen mit der Telefonbegutachtung unabhängig zu bewerten, beauftragten die Medizinischen Dienste die Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Klaus Wingenfeld (Universität Bielefeld) und Prof. Dr. Andreas Büscher (Hochschule Osnabrück) mit einer evaluierenden Studie.

Grundlage für alle Pflegebegutachtungen und Garant für ein deutschlandweit einheitliches Vorgehen: die Begutachtungs-Richtlinien. In deren jüngste Überarbeitung flossen im Herbst 2023 die Erkenntnisse der pflegewissenschaftlichen Studie ein, indem Kriterien für die Wahl des Begutachtungsformats definiert werden.

Grundlage für alle Pflegebegutachtungen und Garant für ein deutschlandweit einheitliches Vorgehen: die Begutachtungs-Richtlinien. In deren jüngste Überarbeitung flossen im Herbst 2023 die Erkenntnisse der pflegewissenschaftlichen Studie ein, indem Kriterien für die Wahl des Begutachtungsformats definiert werden.

Die Telefonbegutachtung wird fortan zum Standard bei Änderungs-, Wiederholungs-, und Hilfsmittelgutachten – es sei denn, der Antragsteller oder die Antragstellerin wünscht eine Begutachtung vor Ort*.

Die Telefonbegutachtung wird fortan zum Standard bei Änderungs-, Wiederholungs-, und Hilfsmittelgutachten – es sei denn, der Antragsteller oder die Antragstellerin wünscht eine Begutachtung vor Ort*.

*Bei Erstgutachten, Kinder- und Zweitgutachten erfolgt die Begutachtung weiterhin vor Ort.

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