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Gerechtigkeit, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit – alles wünschenswerte Begriffe aus Rückmeldungen von sechs Gutachterinnen und Gutachtern, die an der Einführung des neuen Verfahrens beteiligt waren. Aber wie hat sich die Begutachtung im Alltag im Einzelnen verändert? Was kommt bei den Versicherten an? Lesen Sie hierzu einige O-Töne der Gutachter und Gutachterinnen.

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Sven-Martin Lüpke

Der Erklärungsbedarf ist weiterhin sehr hoch, denn viele Versicherte denken immer noch – gerade bei Erstanträgen – in Pflegestufen und somit auch in zu ermittelnden Minuten.

Man kann dem Versicherten jetzt viel besser erklären, was bewertet wird. Vorher die Angabe im Rahmen der Pflegestufen, mit Minutenwerten hat sehr oft zu Kopfschütteln und Unverständnis geführt.

Willi Müller

Ulrike Zunker

In einigen Situationen kommen mir die geistig fitten Versicherten mit körperlichen Einschränkungen etwas zu kurz.

Der Fokus liegt viel stärker auf dem Versicherten und dessen Fähigkeiten und weniger auf der Pflegeperson.

Marie Schütte de Lujan

Sven-Martin Lüpke

Ich würde die Gewichtung der einzelnen Module und die Umrechnung von Einzelpunkten in gewichtete Punkte teilweise überdenken. Meiner Meinung nach wird das Modul 1 insgesamt zu gering und das Modul 5 insgesamt zu hoch bewertet. Im Modul 3 wird aus meiner Sicht "zu schnell" der Höchstpunktwert erreicht.

Durch das neue Begutachtungsinstrument hat sich der Blick auf den Menschen mit seiner Erkrankung und seinem sozialen Umfeld verschärft, bzw. differenziert. Ich höre und schaue nun durch die „Augen der Module“.

Maren Seidler- von Thun

Carola Berker-von Schlichting

Es ist im Vergleich zum "alten System" schon eine deutliche Verbesserung in der Erfassung des Hilfebedarfes, zumal auch in der Bearbeitungssoftware Entscheidungshilfen hinterlegt sind.

Insbesondere die Begutachtung der ganz Kleinen hat sich deutlich vereinfacht und ist realitätsnäher geworden.

Ulrike Zunker

Maren Seidler- von Thun

Demenziell erkrankte Personen werden nun genauer „unter die Lupe“ genommen.

Insgesamt ist das System sehr zielführend und lässt bei korrekter Anwendung wenig Spielraum für willkürliche Gutachterentscheidungen, wie ich sie in den Anfängen der Pflegeversicherung erlebt habe.

Carola Berker-von Schlichting

Maren Seidler- von Thun

Ein Ziel sollte es weiterhin sein, die Gutachten für die Betroffenen verständlicher zu gestalten, so können viele Einsprüche vermieden werden.

Dass mit dem neuen Begutachtungsverfahren demenziell erkrankte Menschen besser abgebildet werden als mit dem alten Begutachtungssystem sehe ich nicht; hier bestanden bereits vor 2017 ausreichend Möglichkeiten.

Sven-Martin Lüpke

Marie Schütte de Lujan

Der Versicherte wird viel stärker als eine Person wahrgenommen und „zerfällt“ nicht mehr in die motorischen Einschränkungen und die kognitiven/ psychischen Einschränkungen.

Die Begutachtung ist deutlich gerechter geworden. Es spielt keine Rolle mehr, ob man in einer optimal behindertengerechten Wohnung lebt oder in einem kleinen und beengten „Hexenhäuschen“ in der Eifel.

Ulrike Zunker

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